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Energieausweis eines Hauses

Energiepass

Wann müssen Sie einen Energiepass beantragen?

Die gesetzlichen Vorschriften sind seit November 2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Ein Energiepass ist verpflichtend, wenn:

  • - Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten.
  • - Ihr Haus ein Neubau ist.
  • - umfangreiche Umbaumaßnahmen oder Sanierungen durchgeführt werden.

Der Energiepass muss spätestens bei der Besichtigung vorlegt werden – das gilt nicht nur für den Eigentümer, sondern auch für uns als Makler.

Wir sind verpflichtet, erste Kenndaten schon in der Immobilienanzeige anzugeben, etwa den Energiebedarf oder -verbrauch, den Energieträger und die Art der Beheizung.

Einen Überblick gibt die Farbskala. Steht der Pfeil auf grün, ist die Energieeffizienz gut. Zeigt er rot an, ist die Immobilie wenig energieeffizient.

Grüner Bereich: Das Gebäudes ist in einem energetisch sehr guten Zustand. Gelber Bereich: Die Immobilie hat energetisches Einsparpotenzial und Modernisierungsbedarf. Roter Bereich: Das Einsparpotenzial ist groß. Bei diesem Altbau ist eine Kernsanierung erforderlich.

Die Buchstabenskala gibt Hinweise auf den Gebäudezustand sowie auf den Energieverbrauch.

Energieeffizienzklassen in Energiepässen für Wohngebäude Energieeffizienzklasse Energieverbrauch im Jahr. / Haustyp

A+0-30 kwH/m2 Neubauten mit höchstem Energiestandard, Passivhaus, KfW 40
A 30-50 kwH/m2 Neubauten, Niedrigsenergiehäuser, KfW 55
B 50-75 kwH/m2 normale Neubauten
C 75-100 kwH/m2 Neubauten, die Mindestanforderungen erfüllen
D 100-130 kwH/m2 gut sanierte Altbauten
E 130-160 kwH/m2 sanierte Altbauten
F 160-200 kwH/m2 sanierte Altbauten
G 200-250 kwH/m2 teilweise sanierte Altbauten
H >250 kwH/m2 unsanierte Altbauten

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